Die Kosten für einen Betreuungsplatz im Hort bestehen aus Elternbeiträgen und einer Verpflegungspauschale.

Elternbeiträge:

Sie sind einkommensabhängig und sind, je nach Einkommen der Familie, in 15 ansteigenden Stufen von 0 € und 382 € eingeteilt.

  • Wenn 2 Kinder einer Familie gleichzeitig einkommensabhängige Betreuungsangebote in Kitas belegen, wird für das 2. Kind nur der hälftige Elternbeitrag erhoben.
  • Wenn 3 Kinder einer Familie gleichzeitig einkommensabhängige Betreuungsangebote in Kitas belegen, wird für das 3. Kind kein Elternbeitrag, für das 2. Kind nur der hälftige Elternbeitrag erhoben.

    Die Berechnung und Festsetzung der Elternbeiträge wird durch das Jugendamt der Stadt Trier durchgeführt. Es besteht auch die Möglichkeit, ohne weitere Überprüfung des Einkommens durch das Jugendamt, den Höchstbeitrag von 382 € zu zahlen.

    Beitragsberechung Leitfaden Jugendamt Trier zum Herunterladen

          Vordruck I Jugendamt Trier zum Herunterladen

          Vordruck II Jugendamt Trier zum Herunterladen

Die Kinderbetreuungskosten des Hortes für Ihr Kind können Sie als Sonderausgaben zu zwei Drittel beim Finanzamt geltend machen.

Verpflegungspauschale:
Für das frisch zubereitete Mittagessen inkl. Salatbuffet, verschiedene Getränke und einer Zwischenmahlzeit am Nachmittag, wird eine monatliche Verpflegungspauschale von 45 € pro Kind fällig.

Der monatliche Elternbeitrag und die Verpflegungspauschale werden im Voraus per SEPA-Lastschrift eingezogen.