Wie berechnet man die Elternbeiträge?

Berechnungen Elternbeiträge durch das Jugendamt:

  • Wenn 2 Kinder einer Familie gleichzeitig einkommensabhängige Betreuungsangebote in Kitas belegen, wird für das 2. Kind nur der hälftige Elternbeitrag erhoben.
  • Wenn 3 Kinder einer Familie gleichzeitig einkommensabhängige Betreuungsangebote in Kitas belegen, wird für das Kind kein Elternbeitrag und für das 2. Kind nur der hälftige Elternbeitrag erhoben.

Es besteht auch die Möglichkeit, ohne weitere Überprüfung des Einkommens durch das Jugendamt, freiwillig den Höchstbeitrag von 382 € zu zahlen.

Alle Information und Vordrucke finden Sie auf der Seite des Jugendamtes der Stadt Trier zum Herunterladen unter folgendem Link:

https://www.trier.de/icc/internet_de/nav/cc1/broker.jsp?uMen=39c70644-b3c8-6e31-ac03-00753d761716

Die Kinderbetreuungskosten des Hortes für Ihr Kind können Sie als Sonderausgaben zu zwei Drittel beim Finanzamt geltend machen.